Kein grüner Punkt auf Spieleschachteln

Spielepackungen fallen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht unter die Verpackungsverordung. Damit wurde eine Klage des Betreibers des dualen Systems Deutschland abgewiesen, der einen führenden Spielehersteller zur Anbringung des grünen Punktes auf den Spieleschachteln und Zahlung der dafür anfallenden Gebühren verpflichten wollte.

Umhüllungen gelten nur dann als Verpackung, wenn die Nutzung des Inhalts als Verbrauch anzusehen ist. Dies ist bei Spielen zweifellos nicht der Fall.

Urteil des BGH
I ZR 95/97

Handelsblatt vom 25.10.1999

Rechtsanwälte
für Handelsrecht & Wirtschaftsrecht in Deutschland

Wolfgang Pegenau
Wolfgang Pegenau
01099 Dresden
Wolfgang Weigel
Wolfgang Weigel
33098 Paderborn
Dipl.-Ing. Jana Neumann
Staab & Kollegen
Staab & Kollegen
66111 Saarbrücken