Kein Ersatz von Mietwagenkosten bei Vorhandensein von Ersatzfahrzeugen

Stehen einem Unfallgeschädigten ein oder mehrere andere Fahrzeuge zur Verfügung, kann er vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung keinen Ersatz für Mietwagenkosten verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das beschädigte Fahrzeug nur wenig gefahren wurde (hier: durchschnittlich 320 km im Monat). Im konkreten Fall war der Unfallgeschädigte ein Kraftfahrzeughändler, dem bis zu 15 Vorführwagen zur Verfügung standen.

Urteil des OLG Köln vom 18.02.2000
19 U 60/99

DAR 2000, 309

Rechtsanwälte
für Privatrecht & Kaufrecht in Deutschland

Hagen Sundermann
Hagen Sundermann
49186 Bad Iburg
Frank Kaspar
Frank Kaspar
46537 Dinslaken
Nicolai Jordan
Nicolai Jordan
76829 Landau in der Pfalz
Gerold Bertsch
Gerold Bertsch
73249 Wernau