Kein Ersatz von Mietwagenkosten bei Vorhandensein von Ersatzfahrzeugen

Stehen einem Unfallgeschädigten ein oder mehrere andere Fahrzeuge zur Verfügung, kann er vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung keinen Ersatz für Mietwagenkosten verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das beschädigte Fahrzeug nur wenig gefahren wurde (hier: durchschnittlich 320 km im Monat). Im konkreten Fall war der Unfallgeschädigte ein Kraftfahrzeughändler, dem bis zu 15 Vorführwagen zur Verfügung standen.

Urteil des OLG Köln vom 18.02.2000
19 U 60/99

DAR 2000, 309

Rechtsanwälte
für Privatrecht & Kaufrecht in Deutschland

Dr. Maug & Mücke
Dr. Maug & Mücke
33604 Bielefeld
Poppe & Poppe
Poppe & Poppe
60313 Frankfurt am Main
Thomas Urban
Thomas Urban
47608 Geldern
Christian Zinzow
Christian Zinzow
66953 Pirmasens