Kein Blaulicht für Frauenarzt

Ein Frauenarzt, der neben seiner Praxis noch 20 Belegbetten in einem Krankenhaus hatte, beantragte, sein Auto mit Blaulicht ausstatten zu dürfen, um so schneller zu seinen Patienten kommen zu können.

Das Verwaltungsgericht Münster bestätigte die ablehnende Entscheidung der zuständigen Behörde. Die Benutzung des Blaulichts muss - so die Richter - die Ausnahme und daher nur einer begrenzten Zahl hoheitlicher Fahrzeuge vorbehalten bleiben. Im übrigen benötigte der Arzt ohnehin nur 4 bis 5 Minuten für die nur 10 Kilometer lange Strecke zwischen Praxis und Klinik.

Urteil des VG Münster

Handelsblatt vom 09.02.1998

Rechtsanwälte
für Medizinrecht in Deutschland

Kanzlei Ehren & Kollegen
Dirk Machanek
Dirk Machanek
71638 Ludwigsburg
Lutz Weiberle
Lutz Weiberle
70174 Stuttgart
Klenk & Kollegen
Klenk & Kollegen
71063 Sindelfingen