Ein Frauenarzt, der neben seiner Praxis noch 20 Belegbetten in einem Krankenhaus hatte, beantragte, sein Auto mit Blaulicht ausstatten zu dürfen, um so schneller zu seinen Patienten kommen zu können.
Das Verwaltungsgericht Münster bestätigte die ablehnende Entscheidung der zuständigen Behörde. Die Benutzung des Blaulichts muss - so die Richter - die Ausnahme und daher nur einer begrenzten Zahl hoheitlicher Fahrzeuge vorbehalten bleiben. Im übrigen benötigte der Arzt ohnehin nur 4 bis 5 Minuten für die nur 10 Kilometer lange Strecke zwischen Praxis und Klinik.
Urteil des VG Münster
Handelsblatt vom 09.02.1998
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