Kein Beweis mit Telefax

Muss ein Vertragspartner in einem Prozess das Zustandekommen eines Vertrages beweisen, so hat er nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg schlechte Karten, wenn er eine Auftragserteilung des Vertragspartners nur in Form eines Telefax vorlegen kann.

Angesichts der mannigfaltigen Manipulationsmöglichkeiten reicht eine Telefaxmitteilung trotz Unterschrift, Absendererkennung und Empfangsjournal nicht zum Nachweis des Vertragsschlusses aus.

Urteil des OLG Nürnberg
4 U 3193/96

Wirtschaftswoche Heft 11/1998, Seite 248

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