Kein Aufenthaltsrecht bei erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung

Wird im Wege einer Vaterschaftsanfechtung festgestellt, dass der geschiedene deutsche Ehemann einer türkischen Frau nicht Vater des während der Ehezeit geborenen Kindes ist, verliert das Kind seine deutsche Staatsangehörigkeit. Als weitere Folge erlischt auch das Aufenthaltsrecht der Mutter des Kindes, die kein eigenständiges Aufenthaltsrecht besessen hat.

Urteil des VGH Mannheim; Az.: 13 S 221/01

Rechtsanwälte
für Verwaltungsrecht in Deutschland

Kreker Ritter Spreter
Kreker Ritter Spreter
65187 Wiesbaden
Weiß & Küchler
Weiß & Küchler
01445 Radebeul
Dr. Koenig & Partner GbR
Michael Windisch
Michael Windisch
08056 Zwickau