Kein Anspruch auf zweite Schülerfahrkarte

Verliert ein Schüler seine Schülerfahrkarte, die er nach der Schülerfahrtkostenverordnung kostenlos erhalten hat, hat er keinen Anspruch auf eine Ersatzkarte Der Anspruch auf übernahme der Fahrtkosten ist mit der Aushändigung der ersten Schülerfahrkarte erfüllt.

Beschluss des FG Düsseldorf vom 08.01.2001,18 K 7788/99,NJW 2001, 2651

Rechtsanwälte
für Verwaltungsrecht in Deutschland

Michael Allgeier
Michael Allgeier
77652 Offenburg
Dr. Frank, Brandt, Zierau, Schaubel
Treiber & Wehr
Treiber & Wehr
90403 Nürnberg
Michael Trenkle
Michael Trenkle
79098 Freiburg