Wird einem Fahrzeughalter der Fahrzeugschlüssel gestohlen, sollte er umgehend die Schlösser an seinem Wagen austauschen lassen. Anderenfalls geht er leer aus, wenn das Fahrzeug kurz darauf entwendet wird.
Urteil des OLG Bamberg vom 13.11.2003
1 U 100/03
Pressemitteilung des OLG Bamberg
Urteil des OLG Bamberg vom 13.11.2003
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