Kaskoversicherung: falsche Preisangabe bei Oldtimer-Versicherung

Bei Abschluss einer Kaskoversicherung für einen Oldtimer muss der Anschaffungswert korrekt angegeben werden. Wird ein überhöhter Kaufpreis aufgeführt, verliert der Fahrzeughalter seinen Versicherungsschutz.

Urteil des OLG Hamm 25.10.2002

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Martin Bauers
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