Ein Kraftfahrer, der mindestens 9 Sekunden auf eine nicht mehr grün anzeigende Ampel zufährt und die Kreuzung dann bei fortdauernder Rotphase überquert, handelt stets grob fahrlässig. Dieses Verhalten kann auch nicht dadurch entschuldigt werden, dass der Autofahrer vor Antritt der Fahrt von einem finanziellen Verlust von ca. 20.000 EUR erfahren hat und deswegen unkonzentriert war. Ergebnis: Die Kaskoversicherung muss für den entstandenen Schaden nicht aufkommen.
Urteil des OLG Hamm vom 10.01.2001
Rechtsanwälte
für Strafrecht in Deutschland