Wird einem Autohändler ein zum Verkauf stehender Vorführwagen gestohlen, so hat ihm die Kaskoversicherung den Händlereinkaufspreis zu erstatten.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 05.02.2004
12 U 142/03
NJW Heft 14/2004, Seite XII
Urteil des OLG Karlsruhe vom 05.02.2004
Rechtsanwälte
für Strafrecht in Deutschland