Inspektion nur beim Vertragshändler

Ein Fahrzeughersteller kann in einer Garantieklausel die von ihm gewährte Dreijahresgarantie davon abhängig machen, daß die vorgeschriebenen Inspektions- und Wartungsarbeiten ausschließlich von autorisierten Vertragswerkstätten durchgeführt werden.

Ein Autofahrer, der eine Inspektion in einer freien Werkstatt durchführen läßt, riskiert daher den Verlust seiner Garantieansprüche.

OLG Nürnberg vom 27.02.1997; Az.: 8 U 3754/96

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