Inlineskater müssen auf dem Gehweg fahren

Obwohl Inlineskater eine extrem hohe Geschwindigkeit erreichen können, müssen Sie auf dem Gehweg fahren, da sie nicht als Fahrzeuge gelten. Ein Autofahrer hatte zwei Inlineskater schwer verletzt, da er sie beim Linksabbeigen übesehen hatte. Der Autofahrer berief sich darauf, daß Inlineskater als Fahrzeuge im verkehrsrechtlichen Sinne die Fahrbahn zu benutzen hätten. Das OLG Karlsruhe verneinte dies jedoch: Inlineskates hätten weder Beleuchtung, noch Rückstrahler. Daher sei das Fahren auf der Fahrbahn zu gefährlich. Somit ist es Inlineskatern grundsätzlich untersagt Fahrbahnen und Radwege zu benutzen. Sie müssen auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und den verkehrsberuhigten Bereichen unter gebührender Rücksicht auf Fußgänger notfalls Schrittgeschwindigkeit fahren. Die Gefahren, die sich aus der hohen Geschwindigkeit ergeben können, müssen durch Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer vermindert werden.

OLG Karlsruhe, 10 U 60/98

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