Informationspflicht bei Unternehmensverkauf

Der Verkäufer eines Unternehmens hat den Käufer ungefragt über alle Umstände zu informieren, die auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Betriebs hindeuten. In der Regel stehen dem Käufer für die Bewertung des Unternehmens nur Bilanzen und betriebswirtschaftliche Auswertungen zur Verfügung. Ebenso wichtig sind nach Meinung des Bundesgerichtshofs jedoch auch beispielsweise Informationen darüber, dass in dem Betrieb Lieferungen wegen unbezahlter Rechnungen wieder abgeholt wurden und es bereits Zwangsvollstreckungen gab. Verschweigt der Verkäufer derartige Umstände, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

Urteil des BGH; Az.: VIII ZR 32/00

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