Informationsdiskette kann Handbuch ersetzen (Juristen)

Grundsätzlich gehört die Lieferung eines Handbuchs bei einem Vertrag über die Überlassung von Software zu den Hauptleistungspflichten des Verkäufers. Das Landgericht Hannover schränkte diesen Grundsatz jedoch dahingehend ein, dass bei ganz übersichtlich aufgebauten und weitestgehend selbst erklärenden Programmen die Lieferung eines gesonderten Handbuches entbehrlich sein kann. In diesem Fall ist es ausreichend, eine Diskette zur Verfügung zu stellen, die den Benutzer mit den notwendigen Informationen versorgt, so dass er das Programm installieren und damit arbeiten kann.Urteil des LG Hannover vom 28.05.199913 S 16/98Computer und Recht 2000, 154

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Sascha Wolf
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Fried Th. Geuer
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Prof. Dr. Tondorf,  Böhm & Leber
Rechtsanwalts- & Notarkanzlei Grundmann