Wer sein Fahrzeug an einen anderen verleiht, sollte sich unbedingt versichern, daß dieser im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Verursacht nämlich ein Entleiher ohne gültige Fahrerlaubnis mit dem entliehenen Fahrzeug einen Unfall, besteht nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm kein Anspruch gegen die Vollkaskoversicherung des Halters, es sei denn, daß dieser ohne Verschulden vom Vorhandensein einer Fahrerlaubnis des Fahrzeugentleihers ausgehen durfte.
Nicht ausreichend war im vorliegenden Fall, daß der vollkaskoversicherte Fahrzeughalter den Entleiher mehrmals beim Fahren seines eigenen Fahrzeuges gesehen hat. Dies läßt nicht den zwingenden Schluß auf den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu. Die Versicherung mußte daher nicht zahlen.
Tip: Lassen Sie sich grundsätzlich den Führerschein des Fahrzeugentleihers zeigen.
OLG Hamm vom 02.02.1996; Az.: 20 U 164/95
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