Höhenbestimmung einer Hecke

Die Messung der zulässigen Höhe einer Hecke hat nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf von der Stelle aus zu erfolgen, wo die Hecke aus dem Erdboden austritt, und nicht etwa von einem gegebenenfalls anderen Niveau des Nachbargrundstücks.

Die Entscheidung erging auf der Grundlage des nordrhein-westfälischen Nachbarschaftsgesetzes. In anderen Bundesländern gelten jedoch weitestgehend die gleichen Vorschriften.

Beschluß des LG Düsseldorf vom 14.04.1998, 19 T 97/98. NJW-RR 1998, 1387

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