Die meisten Gerichte gehen davon aus, dass bei Auffahrunfällen bis zu einer Aufprallgeschwindigkeit von circa 11 km/h bei Fahrzeuginsassen in der Regel keine Verletzungen der Halswirbelsäule (HWS-Schleudertrauma) auftreten können.
Dies gilt nach einem Urteil des Amtsgerichts Aachen jedoch nicht für seitliche Zusammenstöße der Unfallfahrzeuge. Für solche Zusammenstöße existieren keine hinreichenden Erkenntnisse. Daher ist nicht auszuschließen, dass in derartigen Fällen auch schon bei geringeren Beschleunigungswerten entsprechende Verletzungen im Bereich der Halswirbelsäule hervorgerufen werden können.
Urteil des AG Aachen vom 07.09.2000; Az.: 6 C 315/99
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