Hotelkosten bei Bauverzögerung

Kann der Bauherr sein Einfamilienhaus mangels Fertigstellung nicht zum vereinbarten Termin beziehen, kann er vom Bauunternehmer Schadensersatz verlangen. Der Anspruch umfasst auch die Kosten einer Hotelunterbringung bis zu dem Termin, an dem das Haus bezugsfertig ist.

Urteil des BGH vom 10.04.2003

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