Die Hausratversicherung haftet nicht bei einem Einbruch in ein Wohnmobil. Ein Wohnmobil wird nicht als Gebäude, sondern als Gepäckstück im weitesten Sinne angesehen, so daß die Hausratversicherung nicht zahlungspflichtig ist. Unter Umständen kann aber Ersatz von der Reisegepäckversicherung erwartet werden.
Amtsgericht Stuttgart; Az.: 5 C 8481/96
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