Handy im Zeugenstand

Die oft als lästig empfundene Benutzung von Handys in der öffentlichkeit macht auch vor den Gerichtssälen nicht halt. Während der Vernehmung einer Zeugin vor dem Landgericht klingelte deren Handy. Trotz der Anweisung des Gerichts, das Mobiltelefon auszuschalten, nahm die Zeugin das Gespräch entgegen und verließ den Gerichtssaal, um das Telefonat zu Ende zu führen.

Wegen grober Mißachtung des Gerichts verhängte dieses ein Ordnungsgeld von 300 DM gegen die Zeugin.

OLG Hamburg vom 26.06.1997; Az.: 12 W 9/97

Rechtsanwälte
für Verwaltungsrecht in Deutschland

Vosgröne Starting Stammeijer Rademacher Kanzlei im Alten Amtsgericht Borken
Christoph Zscherneck
Christoph Zscherneck
63329 Egelsbach
Andreas Frömmel
Andreas Frömmel
66849 Landstuhl
Eimer Heuschmid Mehle - Bonn