Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Aufwendungen für den Bezug der Zeitung 'Handelsblatt' bei Einkünften aus Kapitalvermögen als Werbekosten abziehbar, da zumindest Teile dieser Wirtschaftszeitung zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen des Steuerpflichtigen dienen können.
Urteil des FG Niedersachsen vom 09.12.1998; IX 606/97
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