Haftung beim Inline-Skaten

Eine Frau verletzte sich am Daumen, als sie beim Inline-Skaten auf einem Radweg aufgrund einer Unebenheit hinfiel. Daraufhin verklagte sie die zuständige Gemeinde auf Schmerzensgeld. Das Gericht wies diese Klage jedoch ab. Denn es war der Meinung, daß Inline-Skater Unebenheiten auf Radwegen hinnehmen und ihren Fahrstil den Gegebenheiten anpassen müssen. Man könne schließlich nicht fordern, daß öffentliche Wege andauernd den Bedürfnissen neuer Freizeitsportarten angeglichen werden. "br/>Landgericht Trier; Az.: 4 O 99/99

Rechtsanwälte
für Sozialrecht in Deutschland

Jan Hinrich Sander
Jan Hinrich Sander
23568 Lübeck
Imme Hackmann
Imme Hackmann
14467 Potsdam
Dirk Birner
Dirk Birner
07545 Gera
Norbert Reimann
Norbert Reimann
22880 Wedel