Grundstücksschenkung an minderjährige Kinder

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Eltern ein unbelastetes Grundstück an ihre minderjährigen Kinder verschenken und bei Abschluß des Schenkungsvertrages die Kinder auf Beschenktenseite wirksam vertreten. Eine vormundschaftliche Genehmigung ist hierzu nicht nötig.

Dies gilt nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts auch dann, wenn das verschenkte Grundstück mit einem lebenslangen Nießbrauchsrecht für einen Dritten und mit einem Verkaufsrecht zugunsten des jeweiligen anderen Miteigentümers belastet ist.

Beschluß des BayObLG vom 29.05.1998
2 Z BR 85/98

Etwas anderes ist jedoch anzunehmen, wenn sich die Eltern in dem Schenkungsvertrag einen Rückübertragungsanspruch einräumen lassen und der Minderjährige verpflichtet ist, an der Rückübertragung mitzuwirken. Eine derartige Belastung macht die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung des übertragungsvertrages erforderlich.

Beschluß des OLG Köln vom 10.11.1998
14 Wx 10/97

Praktiker Report Heft 1/1999, Seite 25, NJW-RR 1998, 363

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