Ist in einem notariellen Grundstückskaufvertrag die Grundstücksfläche nicht beschrieben, sondern wird insoweit nur auf eine beigefügte, nicht maßstabsgerechte Handskizze verwiesen, ist der Kaufvertrag mangels hinreichender Bestimmung des Kaufgegenstandes nichtig, wenn sich später herausstellt, dass sich das verkaufte Grundstück mit einer anderen verkauften Teilfläche überschneidet.
Urteil des OLG Hamm vom 8.06.2000
22 U 166/99
OLG-Report Hamm 2000, 315
Rechtsanwälte
für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht in Deutschland