Grillen auf der Terrasse ist erlaubt

Nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart ist Grillen auf der Terrasse erlaubt, wenn es nicht häufiger als dreimal im Jahr geschieht und jeweils nicht länger als zwei Stunden dauert. Außerdem muß die Geruchsbelästigung auf ein Minimum reduziert werden.

Landgericht Stuttgart; Az.: 10 T 359/96

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Claudia Höfler-Loff
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