Die Verhängung eines Fahrverbotes ist trotz überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Autobahn um 44 km/h nicht gerechtfertigt, wenn ein Taxifahrer einen 80 Jahre alten Fahrgast in eine Klinik fährt und dieser während der Fahrt mehrere Schwächeanfälle mit Erbrechen erleidet und der Fahrer deshalb mit weiteren erheblichen Komplikationen rechnen muss.
AG Weißenfels vom 25.05.1999; Az.: 8 OWi 777 Js 201578/99
Rechtsanwälte
für Medizinrecht in Deutschland