Eingängige Internetadressen sind mittlerweile äußerst rar. Findige Anbieter versuchen immer wieder, sich durch Einfügen oder Weglassen von Bindestrichen eine attraktive Internetadresse zu sichern. Hat der Verwender so die Hürde der Registrierung überwunden, kann ihm jedoch das Marken- oder Namensrecht eines anderen einen Strich durch die Rechnung machen.Dementsprechend entschied das Landgericht Berlin zu Gunsten des Deutschen Anwaltsvereins, der gegen einen Internetanbieter wegen der Benutzung der Domain "anwalts-verein.de" geklagt hatte. Ebenso urteilte das Landgericht Köln im Fall zweier gleichlautender Computerfirmen. Das verurteilte Unternehmen hatte die Internetadresse des bereits eingetragenen Konkurrenten lediglich durch einen Bindestrich abgeändert.Urteil des LG Berlin, Az.: 16 O 421/97; Urteil des LG Köln, Az.: 38 O 55/99
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