Gerichtsstand bei Internet-Präsentation

Für wettbewerbsrechtliche Klagen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seine Niederlassung bzw. seinen Wohnsitz hat. Außerdem ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde.Da Internet-Präsentationen an jedem Ort abgerufen werden können, kann eine wettbewerbsrechtliche Klage bei jedem Gericht erhoben werden.Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 29.01.19973 O 33/97Anwaltsblatt 1997, 226

Rechtsanwälte
für Handelsrecht & Wirtschaftsrecht in Deutschland

Klein Greve Dietrich
Klein Greve Dietrich
33604 Bielefeld
Joachim Kroll
Joachim Kroll
24539 Neumünster
Dr. Koenig & Partner GbR
Seidler & Kollegen
Seidler & Kollegen
49074 Osnabrück