Gemeinnützigkeit exklusiver Sportvereine

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Erlass die Grenzen für die Gemeinnützigkeit exklusiver Tennis-, Jacht- oder Golfclubs neu festgesetzt. Nach dem Erlass darf die Aufnahmegebühr 3.000 DM nicht übersteigen. Die jährlich fälligen Mitgliedsbeiträge dürfen höchstens 2.000 DM betragen.

Für besondere Investitionen dürfen die Vereine von ihren Mitgliedern eine einmalige Investitionsumlage von 10.000 DM erheben. Den Mitgliedern muss dabei jedoch ausdrücklich die Möglichkeit gegeben werden, diesen Betrag in zehn Jahresraten zu erbringen. Keine Rolle spielt es dabei, ob sämtliche Vereinsmitglieder oder nur die Neumitglieder bei der Umlage herangezogen werden.

Erlass des Bundesfinanzministeriums
IV C 6-S 0171-11/98

DM Heft 4/1999, Seite 182

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