Geltung des Schwerbehindertenrechtes für Ausländer

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes können auch Ausländer, die sich aufgrund einer Duldung in Deutschland aufhalten, Vergünstigungen des Schwerbehindertenrechtes beanspruchen. Voraussetzung ist, daß sie auf nicht absehbare Zeit in Deutschland bleiben. Im vorliegenden Fall durften die Versorgungsbehörden die von der Klägerin beantragte Eintragung der Merkmale für eine außergewöhnliche Gehbehinderung und die Notwendigkeit ständiger Begleitung in den Schwerbehindertenausweis nicht ablehnen.

Urteil Bundessozialgerichtes v. 01.09.1999 - AZ: B 9 SB 1/99

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