Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. ermuntert Patienten, die 1998 zuviel für ihren Zahnersatz bezahlt haben, Geld von ihrem Zahnarzt zurückzufordern. Statt der vom ehemaligen Bundesgesundheitsminister Seehofer festgelegten Faktoren 1,7 (alte Bundesländer) bzw. 1,86 (neue Bundesländer) haben viele Zahnärzte den 2,3- oder sogar 3,5fachen Satz der Gebührenordnung für ihre Leistungen berechnet. Wer seinen Zahnersatz bereits bezahlt hat, kann die Rechnung von seiner Krankenkasse überprüfen lassen. Ungerechtfertigte Kosten sollten schriftlich per Einschreiben und mit einer Rückzahlungsfrist zurückgefordert werden. Sofern der Arzt nicht reagiert, kann der Patient beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen. Unrichtige Rechnungen, die noch nicht bezahlt wurden, sollten umgehend reklamiert werden.
Wurde allerdings ein entsprechender Kostenplan unterschrieben, könnte dies als Einverständnis mit den aufgeführten Kosten gewertet werden. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung empfiehlt es sich, eine Deckungszusage von seiner Rechtsschutzversicherung einzuholen. Im übrigen müssen Heil- und Kostenpläne kostenfrei erstellt werden. Privat abgerechnete Röntgenbilder oder chirurgische Leistungen im Zusammenhang mit einer Zahnersatzbehandlung müssen den Patienten zurückerstattet werden, so die Verbraucherzentrale.
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