Gefährliches Überholmanöver

Ein Pkw-Fahrer überholte auf einer Landstraße eine Fahrzeugkolonne, die sich durch einen langsam fahrenden Lkw gebildet hatte. Als einer der hinter dem Lkw fahrenden Autofahrer den linken Blinker setzte und sich mit seinem Fahrzeug dem Mittelstreifen näherte, ohne diesen jedoch zu überfahren, leitete der überholende ein Bremsmanöver ein, infolge dessen er von der Fahrbahn abkam.

Das Oberlandesgericht Celle musste entscheiden, wer für den entstanden Fahrzeugschaden aufzukommen hatte. Dem ausscherenden Autofahrer warf das Gericht vor, dass auf Grund seines Verhaltens der nachfolgende Verkehr von einem tatsächlichen Spurwechsel ausgehen musste. Zu diesem Zeitpunkt war für den überholenden Autofahrer nicht erkennbar, dass der vor ihm Fahrende seinen Ausschervorgang wieder abbrechen würde. Dem überholenden wurde jedoch angelastet, dass er beim überholen der Fahrzeugkolonne mit einem ausscherenden Fahrzeug rechnen musste und beim Einleiten der Vollbremsung überreagiert hatte. Das Gericht kam schließlich zu dem Ergebnis, dass der entstandene Schaden zwischen den Unfallbeteiligten jeweils zur Hälfte aufzuteilen war.

OLG Celle vom 05.08.1999; Az.: 14 U 179/98

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