Gemäß § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes ist die Kaskoversicherung von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn der Versicherte zumindest mit grober Fahrlässigkeit einen Unfall herbeigeführt hat. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Naumburg handelt ein Autofahrer, der bei einem Niesanfall nicht sofort anhält, sondern weiterfährt und sich für einen Moment vom Verkehrsgeschehen abwendet, um sein Taschentuch auf dem Beifahrersitz zu suchen, grob fahrlässig. Der Autofahrer kam hier infolgedessen in einer Kurve von der Fahrbahn ab, wodurch sein Auto beschädigt wurde.
Oberlandesgericht Naumburg (v. 08.10.1996); Az.: 7 U 108/96
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