Ein 13 Jahre alter Junge und sein gleichaltriger Freund spielten mit Luftpumpen, die sie zuvor zu Schußwaffen umfunktioniert hatten. Dabei wurde der Freund von dem anderen Jungen verletzt. Das OLG Celle entschied, daß die Eltern des Jungen, der die Verletzung verursacht hatte, nicht haften müssen, da sie ihren Sohn vorher über die Gefährlichkeit solcher Schießgeräte aufgeklärt hatten. Denn es sei Eltern schließlich nicht möglich, immer über die Aktivitäten ihres Kindes informiert zu sein.
Oberlandesgericht Celle; Az.: 9 U 139/96
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