Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm kommt bei einem Fahrer, der auf dem Standstreifen einer Autobahn bei geöffneter Wagentür im Fahrzeuginnenraum eine Reparatur durchführt, bei einem Unfall durch ein vorbeifahrendes Fahrzeug eine Kürzung des Schadenersatzanspruches um etwa ein Drittel in Betracht.
Oberlandesgericht Hamm (v. 16.03.1999); AZ: 27 U 279/98
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