Führerschein aus anderem EG-Staat

Ein in einem anderen Mitgliedsstaat der EG ausgestellter Führerschein berechtigt nicht dazu, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen, wenn dem Betreffenden zuvor nach innerstaatlichem Recht die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen oder versagt worden ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Inhaber der Fahrerlaubnis seinen Wohnsitz im Inland oder in einem anderen EG-Mitgliedsstaat hat.

OVG Bremen vom 25.02.1998; Az.: OVG 1 B 131/97

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