Der Regionalligaverein Wuppertaler SV kam auf die Idee, sich Werbeeinnahmen aus der übertragung eines Punktspieles dadurch zu sichern, das Spiel live im Internet zu übertragen. Der deutsche Fußballbund, der sämtliche übertragungsrechte an Punktspielen besitzt, war hiermit nicht einverstanden und drohte mit Klage. Angesichts des Streitwertes von 50. Millionen DM zog der Vereinsvorstand die übertragung kurzfristig zurück.
Damit bleibt die äußerst interessante Rechtsfrage, ob sich übertragungsrechte nur auf das Fernsehen oder auf die übertragung bewegter Bilder generell beziehen, vorläufig unentschieden.
SZ vom 13.08.1997
Rechtsanwälte
für IT-Recht & Computerrecht in Deutschland