Fußballspielen auf dem Spielplatz geht auf eigenes Risiko

Das OLG Hamm entschied, daß einem Hobby-Fußballspieler, der während eines Spieles von einem Mitspieler versehentlich am Schienbein verletzt wurde, kein Schmerzensgeld zustehe. Begründet wurde dieses Urteil damit, daß man bei schnellen Mannschaftssportarten, wie z.B. dem Fußballspiel, damit rechnen muß, verletzt zu werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht jedoch dann, wenn Zeugen beobachten, daß sich der Spieler, der die Verletzung verursachte, unfair verhielt.

Oberlandesgericht Hamm; Aktenzeichen: 13 U 62/97

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