Auch ärzte können nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zur Zahlung von Fremdenverkehrsbeiträgen herangezogen werden, da sie erfahrungsgemäss davon profitieren, dass Erholungssuchende im Urlaub krank werden.
Urteil des OVG Koblenz
6 A 12779/98
NJW Heft 41/1998, Seite XLII
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