Fotografieren in Verhandlungspause

Strafgerichte sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs berechtigt, Presseaufnahmen aus Verhandlungspausen eines Gerichtsverfahrens zu beschlagnahmen.
Im konkreten Fall wurde in einem Spionageprozeß in Frankfurt eine Zeugin gegen ihren Willen auf dem Gerichtsflur fotografiert. Der Senatsvorsitzende beschlagnahmte daraufhin die Fotodiskette mit den Aufnahmen von der Zeugin.

BGH vom 11.02.1998; Az.: 3 StE 7/94-1 (2)/StB 3/98

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