Fernsehgerät zum Preis von 1 DM

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist es wettbewerbswidrig, ein Fernsehgerät zum Preis von 1 DM anzubieten oder zu verkaufen, wenn der Kunde zugleich einen Stromlieferungsvertrag mit einem bestimmten Anbieter abschließen muss. Nach Auffassung des Gerichts verstößt ein derartiges Angebot als übertriebenes Anlocken gegen die guten Sitten.Urteil des OLG Köln; Az.: 6 U 180/00

Rechtsanwälte
für Handelsrecht & Wirtschaftsrecht in Deutschland

Joachim Brückner
Joachim Brückner
76870 Kandel
FÖRSTER|SAAGE|NEUERBURG
Rechtsanwaltskanzlei Hübner
Dr. phil. Dr.jur. Seyed Shahram Iranbomy