Ein Fernsehgerät ist ein Gebrauchsgegenstand zur Erfüllung von persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens und gehört zum Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt ..., wenn es in vertretbarem Umfang den Beziehungen zur Umwelt und der Teilnahme am kulturellen Leben dient.
Nach dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht kann einem Hilfebedürftigen ein Anspruch auf einmalige Sozialhilfeleistung für die Beschaffung eines gebrauchten Fernsehgerätes zustehen.
Urteil des BVerwG vom 18.12.1997
5 C 7/95
NJW 1998, 1967
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für Sozialrecht in Deutschland