Ein Kunde hatte bei einer Versandhandlung zwei RAM-Bausteine mit jeweilig 32 MegaByte per Nachnahme bestellt. Nach dem Einbau bemerkte er, daß ihm jedoch zwei 64 MegaByte-Bausteine geliefert wurden. Der Versender hatte ihn nun telefonisch aufgefordert die Bausteine zurückzusenden. Wie verhält man sich?
Sie müssen auf eine schriftliche Rückgabeanforderung warten. Als nächstes erklären Sie dem Versandhändler, das Sie erst eine unfreie Rücksendung veranlassen werden, wenn Sie die bereits bestellten und bezahlten Bausteine erhalten haben. Der Versandhändler hat das Recht die irrtümlich ausgelieferte Ware zurückzufordern, muß aber selbst für die entstandenen Kosten (Nachnahme, Versandkosten) aufkommen. Senden Sie auf jeden Fall die Falschlieferung erst dann zurück, wenn Sie die richtige Ware erhalten haben. "br/>
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