Wer dem Anlagetip eines Bekannten blind vertraut, kann von seinem Ratgeber keinen Schadensersatz verlangen, wenn das Geld bei einer hochriskanten Kapitalanlage, bei der ein sagenhafter Zinssatz von 30 % monatlich (!) versprochen wurde, verlorengeht.
Im zu entscheidenden Fall waren beide Anleger einem mutmasslichen Anlagebetrüger auf den Leim gegangen. Der Anleger konnte nach Auffassung des Gerichts von Anfang an nicht ernsthaft erwarten, dass sein Bekannter die persönliche Haftung für den offensichtlich spekulativen Anlagetip übernehmen wollte.
Urteil des OLG Nürnberg vom 18.12.1996
4 U 2691/96
RdW Heft 1/98, Seite IV
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