Fahrzeugdiebstahl in Mailand

Ein Geschäftsmann quartierte sich während einer Messe in Mailand in einem Hotel ohne eigene Garage ein. Seinen Wagen, einen Mercedes 300 TD, stellte er daher auf der beleuchteten Straße in der Reihe anderer Fahrzeuge ab. Hierbei achtete er sogar darauf, daß er das teure Stück von seinem Hotelzimmer aus sehen konnte. Am nächsten Tag war der Mercedes weg, obwohl das Lenkradschloß nachweislich eingerastet war.

Von seiner Kasko-Versicherung verlangte der Bestohlene Ersatz von über 90.000 DM. Die Versicherung zahlte nicht. Ein fahrlässiges Verhalten des bestohlenen Autofahrers verneinten jedoch die Richter in zwei Instanzen unter folgenden Gesichtspunkten:

Ein Fahrzeug wie der gestohlene Mercedes falle nicht so aus dem Rahmen, daß (auch in Italien) ein Dieb nicht widerstehen könnte. Daher sei ein Abstellen in einem hier recht weit entfernten Parkhaus nicht zwingend gewesen. Im übrigen ist - wie die Erfahrung zeigt - das Parken in einem Parkhaus kein sicherer Schutz vor einem Autodiebstahl. Ergebnis: Die Versicherung muß den Wagenwert ersetzen.

OLG Zweibrücken vom 24.05.1995; Az.: 1 U 65/94

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