Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Braunschweig darf gegen einen Autofahrer, der auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen hat, im Regelfalle noch kein Fahrverbot verhängt werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ihm aufgrund besonderer Umstände die Begrenzung hätte auffallen müssen. Solche Umstände liegen etwa bei einer schrittweise vorgeschriebenen Geschwindigkeitsreduzierung (sog. Geschwindigkeitstrichter) oder bei einer Baustelle vor.
Oberlandesgerichtes Braunschweig (v. 09.07.1998); AZ: Ss (B) 68/98
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