Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes erhält ein Autofahrer in der Regel ein Fahrverbot wegen unzulässigen Wendens auf einer Kraftfahrzeugstraße, wenn er wegen eines Staus wendet. Auch hier wird der entgegenkommende Verkehr durch das Wenden gefährdet. Ein Absehen von der Verhängung des Fahrverbotes ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Bayerisches Oberstes Landesgericht (v. 22.11.1995); Az.: 1 ObOWi 427/96
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