Fahrverbot bei Wenden wegen Staus

Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes erhält ein Autofahrer in der Regel ein Fahrverbot wegen unzulässigen Wendens auf einer Kraftfahrzeugstraße, wenn er wegen eines Staus wendet. Auch hier wird der entgegenkommende Verkehr durch das Wenden gefährdet. Ein Absehen von der Verhängung des Fahrverbotes ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Bayerisches Oberstes Landesgericht (v. 22.11.1995); Az.: 1 ObOWi 427/96

Rechtsanwälte
für Verkehrsrecht in Deutschland

Ralf Adam
Ralf Adam
44795 Bochum
Daniel, Hagelskamp & Kollegen
Lechner & Lechner
Lechner & Lechner
04107 Leipzig
Kern - Rechtsanwälte
Kern - Rechtsanwälte
65203 Wiesbaden