Fahrverbot bei Methadonkonsum

Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg darf jemand wegen der Einnahme von Methadon in der Regel wegen mangelnder Fahreignung die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Es ist jedoch zu prüfen, ob ein Ausnahmefall vorliegt. Dazu gehört eine mehr als einjährige Drogensubstitution, eine psychische Integration, kein Gebrauch von anderen Drogen wie etwa Heroin seit mindestens einem Jahr und kein Vorliegen von Persönlichkeitsstörungen.

Oberverwaltungsgericht Hamburg (v. 06.12.1996); Az.: OVG Bs VI 104/96

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