Wer die zulässige Geschwindigkeit außerorts um 41 und mehr km/h oder innerorts um 31 und mehr km/h überschreitet, muß nach einer Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen, auch wenn der Fahrer noch nicht einschlägig vorbelastet ist.
Darüber hinaus kann eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung zum Verlust der Ansprüche aus der Teilkaskoversicherung führen. So das OLG Karlsruhe für den Fall, daß ein Autofahrer nachts auf der Landstraße bei 140 km/h einen Unfall durch Wildwechsel verursacht. Der 'Raser' muß seinen Fahrzeugschaden selbst tragen.
OLG Karlsruhe
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