Fahrräder im Straßenverkehr gleichberechtigt

Das Verwaltungsgericht Bremen stellte klar, daß im Straßenverkehr grundsätzlich alle Fahrzeuge gleichberechtigt sind. Das Gericht wies daher die Klage mehrerer Autofahrer auf Beseitigung eines am rechten Fahrbahnrand eingerichteten Fahrradparkplatzes ab. Ein derartiger Anspruch besteht auch dann nicht, wenn durch den Fahrradparkplatz der Parkraum für Kraftfahrzeuge reduziert wird.

VG Bremen vom 03.03.1997; Az.: 4 A 86/96

Rechtsanwälte
für Verwaltungsrecht in Deutschland

Reitz, Kühn, Franta
Manfred Nagel II
Manfred Nagel II
44787 Bochum
Hahlen & Hahlen
Hahlen & Hahlen
47800 Krefeld
Hans Geiger
Hans Geiger
31134 Hildesheim