Fahrräder im Straßenverkehr gleichberechtigt

Das Verwaltungsgericht Bremen stellte klar, daß im Straßenverkehr grundsätzlich alle Fahrzeuge gleichberechtigt sind. Das Gericht wies daher die Klage mehrerer Autofahrer auf Beseitigung eines am rechten Fahrbahnrand eingerichteten Fahrradparkplatzes ab. Ein derartiger Anspruch besteht auch dann nicht, wenn durch den Fahrradparkplatz der Parkraum für Kraftfahrzeuge reduziert wird.

VG Bremen vom 03.03.1997; Az.: 4 A 86/96

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